Wichtige Informationen für Dauerlieger zur Marina Müritz, Rechlin

Liebe Kunden,

 

Am Freitagabend, den 8. Mai 2020, wurde die neue Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen veröffentlicht, welche wir Ihnen unter den folgende  Link zur Verfügung stellen: https://www.fluvius-magazin.de/category/verordnungen-der-landesregierungen/.

 

Wir möchten hier insbesondere auf §5 Abs. 2 hinweisen. Dauerlieger auch aus anderen Bundesländern dürfen demnach seit dem 9. Mai 2020 auch ohne angemeldeten Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern in das Land einreisen, wenn diese bis zum 28. April 2020 einen Dauerliegevertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2020 geschlossen haben. Dies wurde uns von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Detailnachfrage schriftlich bestätigt.

 

Jedoch dürfen Sie sich als Privatbooteigentümer nur von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen. Dies gilt sowohl für Privatbooteigentümer mit angemeldetem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern als auch für Einwohner aus anderen Bundesländern (§ 5 Absatz 2 der Verordnung).

 

Darüber hinaus gilt ausserhalb Ihres Bootes das Kontaktverbot gemäß § 1 der Corona-Übergangs-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 8. Mai 2020. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

 

Wenn Sie als Gast gegen die Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und Sie daher Ihr Boot nicht betreten dürfen oder verlassen müssen (z.B. auch bei Kontrollen durch Ordnungskräfte) bekommen Sie die Liegeplatzmiete nicht erstattet; auch für weitere entstehenden Kosten einschließlich Bußgelder haften wir nicht.

 

Wir empfehlen Ihnen dringendst bei der Einreise und dem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern eine Kopie des Liegeplatzvertrages und eine Kopie des Zahlbeleges mit sich zu führen.

 

 

In eigener Sache:

 

Da viele unserer Kunden unser Angebot zum Einkranen Ihrer Schiffe ohne Anwesenheit des Eigners in den vergangenen Wochen nicht wahrgenommen haben, kommt es jetzt zu Wartezeiten bei Kranterminen, Werftarbeiten als auch Auswinterungsarbeiten.

 

Wir bitten um Verständnis!

 

Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass wir auf Grund der gestiegenen Hygiene- und Desinfektionsauflagen ab nächste Woche unsere Sanitäranlagen nur stufenweise öffnen werden. Geöffnete Toiletten werden regelmäßig durch unsere Reinigungsteams gereinigt und desinfiziert. Je nach Zunahme der im Wasser befindlichen Schiffe wird die Anzahl der Toilettenöffnungen schrittweise erhöht. Dies können wir aber nur im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten, die Hygienestandards einzuhalten, gewährleisten.

 

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, wenn möglich, Ihre Bordtoiletten oder Bäder zu benutzen und gegebenenfalls die Schwarzwassertanks an unserer Fäkalienabpumpstation zu entsorgen.

 

Wir halten Sie selbstverständlich über Neuigkeiten informiert.

 

Bleiben Sie alle gesund!